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Kanzlei Goldwacht Selbstanzeige · Berlin

Anwalt Selbstanzeige – Ihr Weg zur Straffreiheit

Haben Sie Einkünfte im In- oder Ausland nicht korrekt versteuert? Wir sind Ihre spezialisierte Kanzlei für die strafbefreiende Selbstanzeige. Handeln Sie jetzt, bevor das Finanzamt ermittelt – wir sorgen für einen schnellen, digitalen und diskreten Ablauf.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Bundesweite Beratung per Telefon & Video
  • Schnelle Reaktionszeit & digitale Prozesse
  • Strafbefreiung durch Vollständigkeitsgebot
Rechtsanwalt Oktay Solmaz
Oktay SolmazRechtsanwalt
Brandenburger Tor Berlin
Berlin

Handeln Sie jetzt: Eine Selbstanzeige ist nur vor Bekanntwerden der Tat wirksam.

Leistungen

Unsere Leistungen im
Steuerstrafrecht

Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die strafbefreiende Selbstanzeige und die Nacherklärung von Steuern. So profitieren Sie von optimierten Prozessen und einer schnellen Bearbeitung.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Sie haben Steuern hinterzogen oder Einkünfte nicht erklärt? Wir erstellen für Sie eine vollständige und wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO, die Sie vor einem Steuerstrafverfahren schützt. Wir prüfen alle Sperrgründe und sorgen für die fristgerechte Nachzahlung.

Selbstanzeige bei Auslandseinkünften

Mieteinnahmen aus Dubai, Kapitalerträge in den USA oder ein Konto in der Türkei: Ausländische Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden. Wir korrigieren Ihre Steuererklärungen der letzten Jahre und nutzen den internationalen Datenaustausch zu Ihrem Vorteil, bevor das Finanzamt davon erfährt.

Selbstanzeige für Krypto-Gewinne

Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Werden sie nicht erklärt, droht ein Steuerstrafverfahren. Wir helfen Ihnen, Ihre Krypto-Gewinne nachträglich zu deklarieren und eine strafbefreiende Selbstanzeige durchzuführen, bevor die Plattformen Ihre Daten melden.

Nacherklärung von Erbschaft- & Schenkungsteuer

Eine Erbschaft oder Schenkung nicht gemeldet? Das zuständige Finanzamt fordert eine Erklärung. Wir holen die versäumte Anzeige und Steuererklärung für Sie nach und führen Sie durch die Regeln der Selbstanzeige im Erbschaftsteuerrecht.

„Viele wissen nicht, dass sie in einer Situation sind, die eine Selbstanzeige erfordert. Wir schaffen Klarheit, optimieren Prozesse und sorgen dafür, dass Sie wieder ruhig schlafen können. Unsere unternehmerische Erfahrung und die Arbeit beim Finanzamt helfen uns, Ihre Perspektive wirklich zu verstehen."
Oktay Solmaz, Rechtsanwalt
Ihre Vorteile

Warum wir der richtige Partner für Ihre Selbstanzeige sind

Unternehmer & Jurist

Unser Gründer Oktay Solmaz war vor dem Jurastudium selbstständiger Unternehmer und hat eine kaufmännische Ausbildung absolviert. So verstehen wir Ihre Perspektive und denken nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich.

Erfahrung aus dem Finanzamt

Unser Gründer hat während seines Referendariats im Finanzamt gearbeitet. Wir wissen, wie die Behörden denken, und bereiten Ihre Selbstanzeige so vor, dass Rückfragen vermieden werden.

Schnell & digital

Wir arbeiten mit strukturierten Upload-Links und optimierten Prozessen. So können wir Ihre Selbstanzeige oft innerhalb weniger Tage erstellen – denn Zeit ist ein kritischer Faktor.

Brandenburger Tor Berlin Berlin
Standort

Bundesweite Beratung von Berlin aus

Unsere Kanzlei sitzt im Herzen von Berlin. Dank unserer Spezialisierung und digitalen Prozesse beraten wir Sie jedoch deutschlandweit – per Telefon, Video oder vor Ort in unserem Büro.

  • Bundesweite Mandate Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmer in ganz Deutschland. Unsere Spezialisierung macht regionale Grenzen überflüssig.
  • Persönliche Beratung in Berlin Für Mandanten aus der Hauptstadtregion bieten wir weiterhin die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs in unserer Kanzlei.
  • Mehrsprachig Neben Deutsch beraten wir Sie auch auf Englisch und Türkisch – besonders hilfreich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
FAQ

Was Mandanten zuerst fragen

Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein Instrument im Steuerstrafrecht. Wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt berichtigen, können Sie Straffreiheit erlangen. Voraussetzung ist, dass Sie alle offenen Jahre vollständig und auf einmal nacherklären und die festgesetzten Steuern fristgerecht nachzahlen.

Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?

Eine Selbstanzeige ist gesperrt, wenn bereits eine Betriebsprüfung angeordnet oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Auch wenn die Tat dem Finanzamt bereits bekannt ist, ist sie nicht mehr wirksam. In diesen Fällen kann sie aber strafmildernd wirken.

Kann ich die Steuerschuld in Raten zahlen?

Nein, eine wirksame Selbstanzeige erfordert die sofortige Zahlung der gesamten hinterzogenen Steuern plus Zinsen. Das Finanzamt gewährt hier keine Ratenzahlung. Wir prüfen vorab Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, damit die Selbstanzeige nicht an dieser Voraussetzung scheitert.

Was passiert, wenn ich jahrelang keine Steuererklärung abgegeben habe?

Wer mit mehreren Jahren in Verzug ist, muss die Steuererklärungen nach den Regeln der Selbstanzeige einreichen. Das bedeutet, alle offenen Jahre müssen vollständig und gleichzeitig erklärt werden. Nur so vermeiden Sie, dass das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen einleitet.

Warum brauche ich einen Anwalt und keinen Steuerberater?

Ein Steuerberater darf Sie im Steuerstrafrecht nicht beraten. Als Rechtsanwalt decken wir sowohl die steuerrechtliche Deklaration als auch die strafrechtliche Verteidigung ab. Wir können den Sachverhalt umfassend aus steuerlicher, gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Sicht prüfen.

Über uns

Ihre Kanzlei für Steuerstrafrecht in Berlin

Wir sind eine junge, spezialisierte Kanzlei, die sich mit voller Kraft dem Steuerstrafrecht widmet. Unser Fokus liegt auf der strafbefreienden Selbstanzeige – einem Bereich, in dem wir durch unternehmerisches Denken und tiefes Fachwissen überzeugen.

Mehr über die Kanzlei →

Kontakt

Jetzt unverbindlich anfragen

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kostenlos, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige für Sie in Frage kommt und wie wir Sie auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit begleiten können.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Rückruf innerhalb weniger Stunden
  • Diskrete und vertrauliche Behandlung

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