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GOLDWACHT · Strafbefreiende Selbstanzeige

Anwalt Selbstanzeige – Ihr Weg zur Straffreiheit

Es wurde ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet oder Sie haben Steuern nicht erklärt? Wir sind Ihre spezialisierte Kanzlei für die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO. Schnell, digital und diskret – bevor das Finanzamt ermittelt.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Bundesweite Beratung per Telefon & Video
  • Schnelle Reaktionszeit & digitale Prozesse
  • Strafbefreiung durch Vollständigkeitsgebot
Kanzlei GOLDWACHT · Berlin
Berlin
Kanzlei GOLDWACHT · Selbstanzeige
Selbstanzeige

Handeln Sie jetzt: Eine Selbstanzeige ist nur vor Bekanntwerden der Tat wirksam.

Leistungen

Unsere Leistungen im
Steuerstrafrecht

Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die strafbefreiende Selbstanzeige und die Nacherklärung von Steuern. So profitieren Sie von optimierten Prozessen und einer schnellen Bearbeitung.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Sie haben Steuern hinterzogen oder Einkünfte nicht erklärt? Wir erstellen für Sie eine vollständige und wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO, die Sie vor einem Steuerstrafverfahren schützt. Wir prüfen alle Sperrgründe und sorgen für die fristgerechte Nachzahlung.

Soforthilfe bei Steuerstrafverfahren

Es wurde ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet? Wir sind sofort an Ihrer Seite und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden.

Akteneinsicht & Verteidigung

Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweise und bauen eine zielgerichtete Verteidigung auf – danach entwickeln wir Ihre Strategie.

Selbstanzeige bei Auslandseinkünften

Mieteinnahmen aus Dubai, Kapitalerträge in den USA oder ein Konto im Ausland: Ausländische Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden. Wir korrigieren Ihre Steuererklärungen, bevor das Finanzamt davon erfährt.

„Viele wissen nicht, dass sie in einer Situation sind, die eine Selbstanzeige erfordert. Wir schaffen Klarheit, optimieren Prozesse und sorgen dafür, dass Sie wieder ruhig schlafen können. Unsere unternehmerische Erfahrung und die Arbeit beim Finanzamt helfen uns, Ihre Perspektive wirklich zu verstehen."
Kanzlei GOLDWACHT Recht und Steuern
Ihre Vorteile

Warum wir der richtige Partner für Ihre Selbstanzeige sind

Recht & Steuern aus einer Hand

Rechtsanwälte und Steuerberatung unter einem Dach – ohne Reibungsverluste zwischen mehreren Kanzleien.

Schnelle Reaktionszeiten

Ihre Anliegen werden umgehend bearbeitet – in dringenden Fällen rund um die Uhr über die Notfall-Hotline.

Wir sprechen mit dem Finanzamt

Ab Mandatserteilung übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden – Sie haben Ruhe.

Transparente Kosten

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung; klare Abrechnung nach RVG/StBVV oder per Vergütungsvereinbarung.

Berlin & bundesweit

Persönlich in Berlin oder bequem per Telefon und Videokonferenz – deutschlandweit für Sie da.

Diskretion & Verschwiegenheit

Ihre Angelegenheit behandeln wir streng vertraulich – diskret und geschützt.

Berlin Selbstanzeige
Standort

Bundesweite Beratung – digital und persönlich

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die strafbefreiende Selbstanzeige – und das unabhängig von Ihrem Wohnort. Dank digitaler Prozesse beraten wir Mandanten in ganz Deutschland per Telefon, Video oder in unserem Büro in Berlin.

  • 2 Spezialgebiete Recht und Steuern aus einer Hand – eine Kanzlei, beide Bereiche.
  • 3 Schritte zum Mandat Kontakt – kostenlose Ersteinschätzung – Vollmacht. So einfach starten Sie.
  • 24 h Notfall-Hotline In dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende.
Mitgliedschaften & Fortbildung
Deutscher AnwaltVerein
Mitglied im Deutschen AnwaltVerein
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FAQ

Was Mandanten zuerst fragen

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgegeben habe, obwohl ich verpflichtet war?

Bei vorsätzlichem Unterlassen liegt eine Steuerhinterziehung vor: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren – zuzüglich 0,5 % Hinterziehungszinsen pro Monat. Eine rechtzeitige, vollständige Selbstanzeige führt zur Straffreiheit, wenn alle offenen Jahre berichtigt und die Steuer samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden.

Ich habe für mehrere Jahre keine Steuererklärung abgegeben – kann ich die einfach einzeln nachreichen?

Genau das ist gefährlich: Wird nur ein Teil nachgeholt, ist die Selbstanzeige unvollständig und wirkt NICHT strafbefreiend. Alle offenen Jahre müssen gleichzeitig und vollständig eingereicht werden. Bei Beträgen über 25.000 € je Tat wird das Verfahren gegen einen gestaffelten Zuschlag eingestellt.

Ich habe Auslandskonten oder -einkünfte in Deutschland nicht erklärt – ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Ja, solange die Tat nicht entdeckt ist. Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) melden über 100 Staaten Kontodaten an deutsche Finanzämter – ist die Tat entdeckt, ist die Selbstanzeige gesperrt. Wir handeln schnell und nutzen Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelbelastung.

Ich habe Zinsen, Dividenden oder Wertpapiergewinne nicht versteuert – was droht?

Die nicht abgeführte Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) ist Steuerhinterziehung. Über die Selbstanzeige erklären wir die Kapitalerträge vollständig nach. Anrechenbare Quellensteuern und Verluste mindern die Nachzahlung.

Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen versteuern – auch wenn ich sie bisher nicht angegeben habe?

Ja. Verkäufe innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Börsen erhalten zunehmend Auskunftsersuchen der Finanzverwaltung – Zeit zu handeln. Wir erklären jede Transaktion sauber nach und prüfen, ob Gewinne nach über einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind.

Ich habe Mieteinnahmen (z. B. über Airbnb) nicht erklärt – ist das Steuerhinterziehung?

Ja. Finanzämter gleichen zunehmend Plattformdaten ab und erkennen nicht erklärte Vermietungen. Wir erklären die Einkünfte nach – Werbungskosten, Abschreibung (AfA) und Erhaltungsaufwand senken die Nachzahlung spürbar.

Ich habe Bareinnahmen nicht vollständig verbucht – was kann ich tun?

Bei Betrieben droht Steuerhinterziehung, häufig als besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe. Wir rekonstruieren die Zahlen, erstellen eine belastbare Nacherklärung und kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt – bevor eine Prüfung die Selbstanzeige sperrt.

Ich habe Einnahmen als Creator oder Influencer nicht versteuert – was droht mir?

Diese Einnahmen sind meist gewerblich oder selbständig und umsatzsteuerpflichtig. Über DAC7 melden Plattformen Ihre Daten an die Finanzverwaltung – die Tat kann jederzeit entdeckt werden. Wir erklären Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sauber nach und bewerten Sachzuwendungen korrekt.

Ich habe Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht oder zu niedrig abgegeben – kann ich das korrigieren?

Ja. Anders als bei der Einkommensteuer ist bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausnahmsweise eine berichtigende Teil-Selbstanzeige zulässig – diesen wichtigen Sonderfall mit nur einem Monat Berichtigungsfrist nutzen wir gezielt für Sie.

Ich habe eine Erbschaft oder Schenkung nicht angezeigt – ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Ja, die Anzeige muss grundsätzlich binnen drei Monaten erfolgen. Wir holen die versäumte Anzeige nach bzw. erstatten Selbstanzeige. Persönliche Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder) und Bewertungsspielräume senken die Steuer oft deutlich.

Bewertungen

Das sagen Mandanten

5,0
★★★★★
Google Bewertungen

„Schon beim ersten Telefonat habe ich mich ernst genommen gefühlt. Der Anwalt war sehr verständnisvoll, hat mir aufmerksam zugehört und mir wertvolle Hinweise gegeben, ohne sofort ans Geld zu denken. So eine Beratung findet man heute selten. Vielen Dank!"

Abudi H.Google-Bewertung

„Sehr professionell und 100 % empfehlenswert. Wurde schnell und sehr kompetent beraten. Bin selbst „Influencer" und mir wurde in einer Rechtsstreitigkeit toll geholfen. Wenn ich wieder etwas habe, komme ich definitiv wieder."

Gian K.Google-Bewertung

„Sehr professioneller, schneller, zuverlässiger Service. Ich bin dankbar und zufrieden. Sehr empfehlenswert und 5 Sterne!"

Maher S.Google-Bewertung

„Top Kanzlei! Bei GOLDWACHT wurde ich von Anfang an freundlich empfangen und hervorragend beraten. Man merkt, dass hier mit Erfahrung und echtem Interesse gearbeitet wird. Vielen Dank für die Unterstützung!"

Richard F.Google-Bewertung
Über uns

Ihre Kanzlei für Steuerstrafrecht

Wir sind eine spezialisierte Kanzlei, die sich mit voller Kraft dem Steuerstrafrecht widmet. Unser Fokus liegt auf der strafbefreienden Selbstanzeige – einem Bereich, in dem wir durch unternehmerisches Denken und tiefes Fachwissen überzeugen.

Mehr über die Kanzlei →

Kontakt

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Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kostenlos, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige für Sie in Frage kommt und wie wir Sie auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit begleiten können.

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