Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgegeben habe, obwohl ich verpflichtet war?+
Bei vorsätzlichem Unterlassen liegt eine Steuerhinterziehung vor: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren – zuzüglich 0,5 % Hinterziehungszinsen pro Monat. Eine rechtzeitige, vollständige Selbstanzeige führt zur Straffreiheit, wenn alle offenen Jahre berichtigt und die Steuer samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden.
Ich habe für mehrere Jahre keine Steuererklärung abgegeben – kann ich die einfach einzeln nachreichen?+
Genau das ist gefährlich: Wird nur ein Teil nachgeholt, ist die Selbstanzeige unvollständig und wirkt NICHT strafbefreiend. Alle offenen Jahre müssen gleichzeitig und vollständig eingereicht werden. Bei Beträgen über 25.000 € je Tat wird das Verfahren gegen einen gestaffelten Zuschlag eingestellt.
Ich habe Auslandskonten oder -einkünfte in Deutschland nicht erklärt – ist eine Selbstanzeige noch möglich?+
Ja, solange die Tat nicht entdeckt ist. Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) melden über 100 Staaten Kontodaten an deutsche Finanzämter – ist die Tat entdeckt, ist die Selbstanzeige gesperrt. Wir handeln schnell und nutzen Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelbelastung.
Ich habe Zinsen, Dividenden oder Wertpapiergewinne nicht versteuert – was droht?+
Die nicht abgeführte Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) ist Steuerhinterziehung. Über die Selbstanzeige erklären wir die Kapitalerträge vollständig nach. Anrechenbare Quellensteuern und Verluste mindern die Nachzahlung.
Muss ich Gewinne aus Kryptowährungen versteuern – auch wenn ich sie bisher nicht angegeben habe?+
Ja. Verkäufe innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Börsen erhalten zunehmend Auskunftsersuchen der Finanzverwaltung – Zeit zu handeln. Wir erklären jede Transaktion sauber nach und prüfen, ob Gewinne nach über einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind.
Ich habe Mieteinnahmen (z. B. über Airbnb) nicht erklärt – ist das Steuerhinterziehung?+
Ja. Finanzämter gleichen zunehmend Plattformdaten ab und erkennen nicht erklärte Vermietungen. Wir erklären die Einkünfte nach – Werbungskosten, Abschreibung (AfA) und Erhaltungsaufwand senken die Nachzahlung spürbar.
Ich habe Bareinnahmen nicht vollständig verbucht – was kann ich tun?+
Bei Betrieben droht Steuerhinterziehung, häufig als besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe. Wir rekonstruieren die Zahlen, erstellen eine belastbare Nacherklärung und kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt – bevor eine Prüfung die Selbstanzeige sperrt.
Ich habe Einnahmen als Creator oder Influencer nicht versteuert – was droht mir?+
Diese Einnahmen sind meist gewerblich oder selbständig und umsatzsteuerpflichtig. Über DAC7 melden Plattformen Ihre Daten an die Finanzverwaltung – die Tat kann jederzeit entdeckt werden. Wir erklären Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sauber nach und bewerten Sachzuwendungen korrekt.
Ich habe Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht oder zu niedrig abgegeben – kann ich das korrigieren?+
Ja. Anders als bei der Einkommensteuer ist bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausnahmsweise eine berichtigende Teil-Selbstanzeige zulässig – diesen wichtigen Sonderfall mit nur einem Monat Berichtigungsfrist nutzen wir gezielt für Sie.
Ich habe eine Erbschaft oder Schenkung nicht angezeigt – ist eine Selbstanzeige noch möglich?+
Ja, die Anzeige muss grundsätzlich binnen drei Monaten erfolgen. Wir holen die versäumte Anzeige nach bzw. erstatten Selbstanzeige. Persönliche Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder) und Bewertungsspielräume senken die Steuer oft deutlich.